Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Turismo de Galicia.

Stand der Einhaltung der Rechtsvorschriften

Die Website ist aufgrund der nachstehenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit den Anforderungen des Dekrets 1112/2018 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:

  1. Nichteinhaltung des Dekrets 1112/2018:
    • Beim Zugriff auf einige Elemente der Website können Probleme auftreten, die die Anforderungen 9.1.3.1 Informationen und Korrelationen und 9.1.4.3 Kontrast (Minimum) der UNE-EN 301549:2022 betreffen.
    • Beim Zugriff auf bestimmte Funktionen der Website können Probleme auftreten, die die Anforderungen 9.2.1.1 Tastatur und 9.2.4.4 Linkzweck im Kontext der Norm UNE-EN 301549:2022 betreffen.
  2. unverhältnismäßige Belastung: nicht anwendbar.
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: nicht anwendbar.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.01.2020 erstellt.

Die in der Erklärung angeführten Informationen wurde im Zuge einer Selbsteinschätzung erfasst, die von der galicischen Agentur für technologische Modernisierung (Amtega) durchgeführt wurde.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 14.06.2023.

Feedback und Kontaktangaben

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 10.2 des Königlichen Dekrets 1112/2018 ist es möglich, Mitteilungen in Bezug auf die Anforderungen an die Zugänglichkeit zu machen, wie z. B.: die Meldung einer Nichtkonformität dieser Website, die Mitteilung von anderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten oder andere Anfragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Zugänglichkeit dieser Website.

Sie können auch Folgendes senden:

  • einen Bericht über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018
  • oder eine Anfrage nach zugänglichen Informationen, die sich auf Inhalte bezieht, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 (wie in Artikel 3.4 dargelegt) ausgeschlossen sind, oder auf Inhalte, die von der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Im Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Tatsachen, Gründe und Begründungen für die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit des Antrags klar dargelegt werden.

Diese Mitteilungen werden von der Xunta de Galicia entgegengenommen und verarbeitet. Sie können über das Sistema Integrado de Atención a la Ciudadanía (Integriertes System zur Betreuung des Bürgers) elektronisch, telefonisch oder persönlich eingereicht werden, sowie über jeden der im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Kanäle.

Versenden von Meldungen

Wird ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt und ist die betroffene Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Sie können eine solche Beschwerde auch einreichen, wenn Sie innerhalb von zwanzig Arbeitstagen keine Antwort erhalten haben.

Die Beschwerde kann über das Sistema Integrado de Atención a la Ciudadanía (Integriertes System der Aufmerksamkeit für den Bürger) elektronisch, telefonisch oder persönlich sowie über einen der im Gesetz 39/ 2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Kanäle eingereicht werden.

Beschwerden werden von der Agentur für die technologische Modernisierung Galiciens der Xunta de Galicia entgegengenommen und bearbeitet.

Fakultativer Inhalt

Datum der letzten Überarbeitung

Die Barrierefreiheit wurde am 22.03.2023 zuletzt geprüft.

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