Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Turismo de Galicia.

Status der Vereinbarkeit

Diese mobile Anwendung ist aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar mit dem RD 1112/2018.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Nichtvereinbarkeit mit dem RD 1112/2018:
    • Innerhalb der Anwendung bestehen Barrieren, die die Bedienung über individuelle Barrierefreiheitsfunktionen des Geräts (wie Screenreader, angepasste Textgrößen, externe Tastaturen usw.) erschweren können. Zudem kann die Anzeige aufgrund unzureichender Kontraste bei bestimmten Farbkombinationen eingeschränkt sein, was die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 beeinträchtigt.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften: Nicht zutreffend.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.06.2023 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine von der Agentur für technologische Modernisierung Galiciens (Amtega) durchgeführte Selbstbewertung.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 14/06/2023.

Anmerkungen und Kontaktangaben

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 10.2 des RD 1112/2018 können Sie Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen übermitteln, wie zum Beispiel: Meldung möglicher Verstöße durch diese mobile Anwendung, Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Formulierung sonstiger Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.

Sie können außerdem Folgendes einreichen:

  • eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018
  • oder ein Auskunftsersuchen über barrierefreie Informationen zu Inhalten, die vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgenommen sind (gemäß Artikel 3.4) oder die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind. Im Auskunftsersuchen müssen die Tatsachen, Gründe und Anliegen klar präzisiert werden, die belegen, dass es sich um ein angemessenes und berechtigtes Ersuchen handelt.

Mitteilungen, Beschwerden und Auskunftsersuchen werden von der Xunta de Galicia entgegengenommen und bearbeitet. Diese können über das Sistema Integrado de Atención a la Ciudadanía elektronisch, telefonisch oder persönlich eingereicht werden, sowie über jeden anderen im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Weg.

Durchsetzungsverfahren

Falls ein Auskunftsersuchen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind oder die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des RD 1112/2018 entspricht, kann die betroffene Person ein Beschwerdeverfahren (reclamación) einleiten. Ebenso kann dieses Verfahren eingeleitet werden, wenn nach Ablauf von zwanzig Werktagen keine Antwort erfolgt ist.

Die Beschwerde kann über das Sistema Integrado de Atención a la Ciudadanía elektronisch, telefonisch oder persönlich sowie über jeden anderen im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Weg eingereicht werden.

Die Beschwerden werden von der Agentur für technologische Modernisierung Galiciens (Amtega) der Xunta de Galicia entgegengenommen und bearbeitet.

Optionaler Inhalt

FDatum der letzten Überprüfung

Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am 14.06.2023 durchgeführt.

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