Zur Erhaltung verschiedener Gebiete, die aufgrund ihrer natürlichen, kulturellen, wissenschaftlichen, erzieherischen oder landschaftlichen Bedeutung wichtig sind, können diese zum Besonderen Erhaltungsgebiet erklärt werden (Special Area of Conservation SAC). Dazu gehören die besonderen Gebiete des Natura-2000-Netzwerks (Vogelschutzrichtlinie 79/409 und FFH-Richtlinie 92/43 EWG), die keiner anderen Schutzbestimmung unterliegen und in denen traditionelle Gebräuche und Aktivitäten nachgegangen werden kann, solange sie die geschützten Werte nicht verletzen. Natura 2000 ist ein zusammenhängendes europäisches Netzwerk von Schutzgebieten, in die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und Besondere Vogelschutzgebiete (Special Area of Protection SAP) aufgenommen werden.